Theaterscheck
Geschäftsbedingungen
1. Die Gutscheine des Theaterscheckheftes gelten für alle Vorstellungen im Großen Haus des Münchner Volkstheaters mit Ausnahme von Premieren, besonderen Gastspielen, Sonderveranstaltungen und Sylvestervorstellungen. Die Schecks gelten ein Jahr ab Kauf des Scheckheftes.
2. Sie wählen Vorstellung und Wochentag frei aus.
3. Die Theaterschecks sind übertragbar. Die Scheckhefte können jederzeit nachgekauft werden.
4. Sie können telefonisch, per Fax oder e-Mail reservieren. Wir bitten Sie, die Karten gegen Vorlage des ausgefüllten Theaterschecks bis eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse abzuholen.
5. Innerhalb der gewählten Platzkategorie besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
6. Ersatzansprüche für Vorstellungen, die aus Unkenntnis oder irrtümlich versäumt worden sind, besteht nicht. Verlorene Theaterschecks können nicht ersetzt werden.
7. Wir bitten Sie, Adressänderungen dem Theater möglichst bald mitzuteilen.
8. Spielplanänderungen sind vorbehalten.
9.
MVV: Die einzelnen Theaterscheckgutscheine
gelten nur mit eingetragenem Veranstaltungsdatum ab 15.00 Uhr (auf jeden Fall 3 Stunden vor Vorstellungsbeginn) zur Hinfahrt mit allen MVV-Verkehrnmitteln. Zur Rückfahrt benutzen Sie bitte Ihre Eintrittskarte.